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   BayObLG, 09.06.1988 - 3 ObOWi 52/88   

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https://dejure.org/1988,4085
BayObLG, 09.06.1988 - 3 ObOWi 52/88 (https://dejure.org/1988,4085)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1988 - 3 ObOWi 52/88 (https://dejure.org/1988,4085)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 3 ObOWi 52/88 (https://dejure.org/1988,4085)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen

    Demgegenüber haben das Bayerische Oberste Landesgericht (NZV 1988, 188, 189) und die Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1977, 687, 688) und Stuttgart (NVwZ 1984, 468) keinen Ausschluß der jeweiligen wegerechtlichen Regelungen über Sondernutzungen durch die verkehrsrechtlichen Regelungen (des § 33 StVO) angenommen, sofern sich das Landesrecht nicht in Widerspruch zu einer bundesrechtlichen Bestimmung des Straßenverkehrsrechts setzt (ebenso der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluß vom 25. September 1978 - 3 Ss (B) 240/78 = VRS 56, 380).

    Die landesrechtlichen Bestimmungen, nach denen die ungenehmigte Sondernutzung einer Straße als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, dienen nicht der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr, sondern der Bekämpfung von Überschreitungen des durch die Widmung "für den Verkehr" (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG) gestatteten Gemeingebrauchs (vgl. auch BayObLG NZV 1988, 188, 189; OLG Hamm NJW 1977, 687, 688; OLG Stuttgart NVwZ 1984, 468).

  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90

    Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden

    In Betracht kommen daneben namentlich Normen des Wegerechts, das weitgehend der Gesetzgebungsbefugnis der Länder unterliegt, aber auch sonstiges allgemeines Ordnungsrecht (vgl. BVerwGE 56, 56, 58; OLG Hamburg VRS 12, 280; DAR 1984, 325; OLG Stuttgart VRS 67, 60; BayObLG NZV 1988, 188; Jagusch/Hentschel aaO Einl. Rdn. 47).
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